Was ist bei der Verknüpfung (Wiedereinlieferung) von 2 oder
mehr Providern zu beachten?
Worum geht es?
Provider A hat entweder Leads, für die er in seinem Kundenstamm keine Abnehmer hat, oder er kooperiert allgemein mit anderen Providern. Provider A und Provider B vereinbaren, dass die Leads von Provider A in die Leadbörse von Provider B eingestellt werden sollen. Nachdem sich die beiden Provider geeinigt haben, muss Provider A in seinem System einen Kunden-Account und Provider B in seinem System einen Verkäufer-Account erstellen. Nun weist Provider A die Leads, die Provider B erhalten soll, manuell oder per Kaufagent seinem neu erstellten Kunden zu. Die zugewiesenen Leads werden automatisch innerhalb von LeadPark an den von Provider B erstellten Verkäufer gesendet und dort als ganz normaler Leadimport behandelt (Sie werden also in die Leadliste von Provider B eingespielt und können nun von den Kunden des Providers B gekauft werden).
Was ist insgesamt zu beachten, bzw. zu erledigen?
Der Provider A, der die Leads an den Provider B übergeben möchte, muss in seinem eigenen System einen neuen Kunden-Account anlegen.
Der Provider B, der die Leads übernimmt und in sein System einspielen will, muss in seinem eigenen System einen neuen Verkäufer-Account anlegen.
Die Kunden- bzw. Verkäufer-ID der beiden neu erstellten Accounts, müssen nun an den LeadPark Support übermittelt werden, da dieser die Nummern für die Verknüpfung der beiden Accounts benötigt.
Im nächsten Schritt müssen die beiden Provider eine Einigung über die folgenden Punkte erzielen und die Ergebnisse dem LeadPark-Support mitteilen, da dieser die entsprechenden Einstellungen im System vornehmen muss:
1) Der neue Lead soll mit dem Kaufpreispreis des Ursprungsleads eingeliefert werden und der Preis soll sich nicht mehr ändern!
Hier müssen die beiden Provider entscheiden, ob der neue Lead mit dem Kaufpreis des Ursprungsleads eingeliefert werden soll,oder nicht.
2) Bei wem erfolgt die Reklamationsbearbeitung?
Hier muss bestimmt werden, welcher der beiden Provider die Reklamationshoheit übernimmt.
3) Sollen die Reklamationen der Leads synchronisiert werden?
Wenn ja, werden beide Provider über den Verlauf der Leadreklamationen informiert. Genauer gesagt, werden die Informationen, die während der Reklamationsbearbeitung von Provider B dem Lead hinzugefügt werden, auf den Lead gespiegelt, der in dem Kunden-Account bei Provider A noch vorhanden ist.
4) Soll die Bonitätsprüfung synchronisiert werden?
Wenn ja, werden beide Provider über den Verlauf von Bonitätsprüfungen informiert. Auch hier werden die Informationen auf den Lead gespiegelt, der in dem Kunden-Account bei Provider A noch vorhanden ist.
5) Sollen die Reklamationsgründe des Ursprungsbrokers gelten?
Die Provider müssen hier entscheiden, ob die Reklamationsgründe des Providers A, oder die Reklamationsgründe des Verkäufers von Provider A gelten sollen. Also die Reklamationsgründe des Verkäufers, von dem Provider A den Lead ursprünglich bezogen hat.
6) Sollen die Reklamationsfristen des ursprünglichen Providers gelten?
Hier muss entschieden werden, ob die Reklamationsfristen des Providers A, oder die Reklamationsfristen des Verkäufers von Provider A gelten sollen. Auch hier reden wir wieder von dem Verkäufer, von dem Provider A den Lead ursprünglich bezogen hat.
Zuletzt müssen die beiden Provider eine Einigung darüber erzielen, wer wen abrechnen soll. Die entsprechenden Einstellungen müssen die beiden Provider dann wie folgt vornehmen:
Wenn Provider A den Provider B abrechnen soll:
In diesem Fall muss Provider A in den Rechnungseinstellungen seines neu erstellten Kunden die Rechnungserstellung aktivieren. Provider B hingegen muss in den Rechnungseinstellungen seines neu erstellten Verkäufers die Rechnungserstellung deaktivieren.
Wenn Provider B den Provider A abrechnen soll:
Hier muss Provider A die Rechnungserstellung in dem neuen Kunden-Account deaktivieren. Provider B hingegen, muss in seinem neuen Verkäufer-Account die Rechnungserstellung aktivieren.